Hygiene in Lüftungsanlagen
Alle Lüftungsanlagen unterliegen gewissen hygienischen Anforderungen. In Deutschland wurde hierfür die VDI 6022 geschaffen; sie regelt die Verantwortung des Planers, des Installateurs, bis hin zum Betreiber. Durch vorbeugende Maßnahmen bzw. später wiederkehrende Inspektionen, Wartung und Reinigung ist die Lüftungsanlage in ihrer Funktion zu kontrollieren und aufrechtzuerhalten. Folgeerscheinungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude selbst, dem Mensch und der Lüftungsanlage darin auftreten, werden auch unter dem Begriff SBS zusammengefasst und sind zu beseitigen.
Im Gegensatz zu Klimaanlagen sind die Luftzuführungen in Lüftungsanlagen nicht zusätzlich feuchtebelastet. Durch eine Nachheizung wird sogar die relative Luftfeuchte verringert, so dass Bakterien, Viren und Keime keine gute Lebensgrundlage besitzen und von ihnen keine erhöhte Gefahr ausgeht. Demgegenüber können die Abluftkanäle durch feucht-warme Abluft (beispielsweise Küche, Bad) durchaus schmutz- und keimbelastet sein. Für die Bewohner stellt dies allerdings keine Gesundheitsgefährdung dar.
Umwelt- und gesundheitsbezogene Wartungsnotwendigkeit
Sick-Building-Syndrom
Das Sick-Building-Syndrom wird fälschlicherweise oft mit Klimaanlagen in Verbindung gebracht. Es müssen jedoch mehrere Kriterien vorliegen, um Symptome auszulösen, und nicht nur die mit Klimaanlagen oft in Zusammenhang gebrachte schlechte oder zu trockene / zu feuchte Luft. Das Wohlbefinden in klimatisierten Räumen ist von insgesamt sechs Hauptfaktoren abhängig, wovon allerdings nur die ersten beiden der nachfolgend genannten Hauptfaktoren von Klimaanlagen beeinflusst werden können. Erst bei Erfüllung aller Kriterien kommt es nicht zum Sick-Building-Syndrom.
- Behaglichkeit ist gegeben
- Luftqualität stimmt (Außenluft statt Umluft)
- Körperlicher Gesundheitszustand ist zufriedenstellend
- Arbeitsplatz ist optimal gestaltet (kein Lärm, ausreichende Beleuchtung, keine spürbaren Hochhausschwingungen)
- Arbeitsklima ist angenehm (kein Mobbing, keine innere Kündigung, kein Burn-Out).
- Angenehme und interessante Tätigkeit wird ausgeführt.
Kältemittel
Die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKWs) als Kühlmittel in Klimaanlagen war bis ins 21. Jahrhundert weit verbreitet. Vor allem die Kühlmittel R-11 und R-12 („Freon-12“) wurden aufgrund ihrer guten Eigenschaften in den Bereichen Stabilität und Sicherheit bevorzugt eingesetzt. Allerdings erreichen diese Gase beim Entweichen aus beschädigten oder schlecht gewarteten Geräten die Atmosphäre, wo sie unter dem Einfluss von UV-Licht als Katalysatoren in einer Kettenreaktion die homolytische Spaltung von Ozon begünstigen (Siehe: FCKWs – Umwelteinfluss). Die Verwendung von R-12 wurde 1994 umgestellt zu R-134a, das kein Ozonabbaupotential aufweist.
Die Verwendung von R-22 war bis 2010 noch erlaubt. Diese FCKW-Verbindung hat ein Treibhauspotential, das 1800 Mal größer ist als das von CO2. Die Verwendung von recyceltem R-22 war noch bis 2015 erlaubt.
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Bakterielle Kontamination
Klimaanlagen sind potenzielle Emissionsquellen für Bioaerosole. Das in ihnen vorherrschende Milieu fördert das Wachstum von Mikroorganismen, wie Legionella pneumophila und Actinomyceten. Die Voraussetzungen für Wachstumsnischen dieser Bakterien finden sich allerdings nur in schlecht gewarteten Kühltürmen, deren Bakterienfreiheit im Rahmen von Routinewartungen üblicherweise durch Chlorung gewährleistet wird.