Allgemein wird in den Landesbauordnungen gefordert, dass Lüftungsanlagen kein Feuer und Rauch in andere Geschosse, Brandabschnitte, Treppenräume und Flure übertragen dürfen. Trotzdem wird die Verhinderung der Rauchübertragung durch Lüftungsleitungen in der Praxis nicht konsequent umgesetzt. Immer häufiger wird zur Diskussion gestellt, welche konkreten Rauchschutzmaßnahmen bei Lüftungsanlagen erforderlich werden und wie die Anlagen gesteuert werden sollen.

Vorbeugender Brandschutz kann Menschenleben retten!

Jährlich gibt es in Deutschland etwa 200.000 Brände, die meisten davon in Privathaushalten. Durchschnittlich sterben pro Jahr etwa 600 Menschen, 80 Prozent aller Brandopfer ersticken am Rauch und an den giftigen Brandgasen. Bereits drei Atemzüge können zum Tode führen. Etwa die Hälfte der Opfer könnte gerettet werden, wenn bestimmte Vorsichtsmaßnahmen ergriffen worden wären: Rauchmelder in Privathaushalten Rauchauslöseeinrichtungen in RLT-Anlagen Entrauchungsanlagen in Fluren und Treppenhäusern

Rauchmelder erkennen bereits kleinste Partikel des gefährlichen Brandrauchs in der Raumluft und alarmieren mit einem extrem lauten Alarmton, der auch im Schlaf kaum überhörbar ist, noch bevor sich die tödlichen Rauchgase ausgebreitet haben.

Eine frühzeitige Warnung ermöglicht es, sich und seine Familie in Sicherheit zu bringen, die Feuerwehr zu alarmieren, Mitbewohner im Haus zu warnen oder den Entstehungsbrand zu bekämpfen. Ist ein Brand erst einmal entstanden, müssen Rauch und Wärme abgeführt werden, vor allem aus den Fluren und Treppenhäusern, die als Rettungswege dienen. Entrauchungsanlagen gehören heute zum vorbeugenden Brandschutz. Entrauchungsanlagen sorgen für ein schnelles Abführen der toxischen Rauchgase und ersetzen die abgeleiteten Gase durch nachströmende Luft.


Entrauchungsanlagen

helfen Flucht- und Rettungswege von Beginn des Brandes an rauchfrei zu halten
erleichtern der Feuerwehr die Brandbekämpfung
verzögern den Vollbrand und verringern die Folgeschäden
verhindern oder verzögern die explosionsartige Durchzündung (flash-over)

Unsere Leistung: Einbau von Rauchmeldern, Rauchauslöseeinrichtungen und Brandschutzklappen, Montage von Entrauchungsventilatoren, Aufbau bzw. Modifikation der Kanalführung, brandschutzgerechte Verkleidung der Kanäle (Promat) oder selbsttragende F-90-Kanäle.


Brandschutzklappen

Brandschutzklappen müssen entsprechend der Wartungsanweisung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in den vorgeschrieben Zeitabständen (z.B. einmal jährlich) von einem Sachkundigen gewartet werden. Der Errichter hat den Bauherrn/Betreiben auf die Wartungspflicht hinzuweisen und ihm die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu übergeben.

Abgesehen von einer monatlich erforderlichen Funktionsprüfung werden unter folgenden Voraussetzungen bauordnungsrechtlich keine Wartungsauflagen an Brandschutzklappen gestellt:

Auslösung erfolgt nicht über Schmelzlot, sondern thermoelektrisch
Klappen sind mit Motorantrieb (Federrücklaufmotor) anzusteuern, wobei die Klappen sich bei einem Motorausfall schließen und der Zustand AUF/ZU in der Schaltzentrale anzuzeigen ist
Bewegliche Teile, welche die Dauerfunktionsfähigkeit gewährleisten, sind mit einer Kapselung geschützt.

Bei Lüftungsanlagen, sie starkem Schmutz, extremer Feuchtigkeit oder chemischer Immission ausgesetzt sind, können häufigere Wartungen erforderlich werden.

Die wiederkehrende Prüfung ist nach den in den jeweiligen Sonderbauvorschriften der einzelnen Bundesländer festgelegten Zeitabständen und von einem anerkannten Sachverständigen bzw. Sachkundigen durchzuführen.

Der Prüfumfang richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Zulassung und anderen technischen Regeln, z.B. den VSR-Prüfrichtlinien. Grundsätzlich müssen sämtliche brandschutztechnischen Elemente der Lüftungsanlage geprüft werden.

Mit folgenden Maßnahmen können die Kontrollen wirkungsvoll unterstützt werden:

  1. Bestimmung eines verantwortlichen Anlagenwartes samt Stellvertreter
  2. Genaue Instruktion beider Verantwortlichen durch den Hersteller
  3. Detaillierte Checklisten für die einzelnen Kontrollmaßnahmen
  4. Zur Verfügung stellen geeigneter Vorlagen, wie z.B. Prüfprotokolle, Ereignismeldeblätter

Weiterhin kann die Prüfung der Brand- und Rauchschutzklappen mit geeigneten Fernwirkeinrichtungen erleichtert werden (z.B. Auslöseeinrichtungen mit Endlagenschaltern sowie Stellmotoren zum Öffnen nach erfolgter Prüfung).

Alle Mängel, die bei der Wartung und der Prüfung festgestellt werden, sind umgehend zu beseitigen und die Mängelbeseitigung ist zu überwachen.

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